Rechtsprechung
VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gewerbesteuerhaftung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichtverletzung des faktischen Vorstands i.R.d. Gewerbesteuerhaftung bei Zahlungsunfähigkeit der AG
- rewis.io
Darlegungserfordernis in Berufungszulassungsantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 34 Abs. 1 S. 2; AO § 69 S. 2
Pflichtverletzung des faktischen Vorstands i.R.d. Gewerbesteuerhaftung bei Zahlungsunfähigkeit der AG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.03.2013 - M 10 K 12.3511
- VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung sind begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, B. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00, NVwZ 2000, 1163/1164). - BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
c) Lässt sich ein Zeitpunkt der Überschuldung der O. AG mithin nicht ansatzweise feststellen, geht auch der auf eine einschränkende Auslegung des § 69 S. 2 AO abzielende Einwand des Klägers ins Leere, Säumniszuschläge müssten ab dem Zeitpunkt der Überschuldung dem Hauptschuldner erlassen werden und dementsprechend sei wegen der Akzessorietät des Haftungsanspruchs auch die Geltendmachung von Säumniszuschlägen gegenüber dem Haftenden nicht gerechtfertigt (vgl. BFH, U.v. 26.7.1988 - VII R 83/87 - BFHE 153, 512). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 14 B 535/13
Inanspruchnahme des gesetzlichen Vertreters juristischer Personen aufgrund der …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
e) Bezüglich der festgestellten Pflichtverletzungen des faktischen Vorstands liegt - entgegen der Ansicht des Klägers - Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) vor (vgl. OVG NRW, B.v. 28.10.2013 - 14 B 535/13 - KStZ 2014, 56 ).
- BFH, 09.10.1985 - I R 154/82
Anspruch auf rechtliches Gehör und auf Aufklärung durch das Finanzgericht - …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
Dieses Nichteingehen des Klägers auf die im Haftungsbescheid konkret dargelegten Pflichtverletzungen und auf den damit in Zusammenhang stehenden Schuldvorwurf konnte gegen ihn verwertet werden (vgl. BFH, U.v. 9.10.1985 - I R 154/82 - BFH/NV 1986, 321). - FG Niedersachsen, 23.02.2000 - 3 K 91/94
Widerlegung der Zugangsvermutung; Bestreiten des Zugangs eines Bescheids durch …
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
Das Bestreiten des Zugangs des Bescheids, mit dem der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben worden ist, mit Nichtwissen widerlegt nicht die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO (NdsFG, U.v. 23.2.2000 - 3 K 91/94 - ZKF 2001, 82). - BFH, 28.07.1966 - V 64/64
Auslegung des § 119 Abgabenordnung (AO)
Auszug aus VGH Bayern, 26.02.2015 - 4 ZB 13.822
Die Nachprüfung der rechtlichen Möglichkeit wird - gerade hierin zeigt sich auch die Zweckmäßigkeit der Bestimmung - stets einfach sein, während nur schwer nachgeprüft werden könnte, inwieweit ein im Haftungswege Inanspruchgenommener seinerzeit tatsächlich verhindert gewesen war, von der ihm eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen (BFH, U.v. 28.7.1966 - V 64/64 - BFHE 86, 636).
- VGH Bayern, 01.06.2017 - 3 ZB 14.1030
Erfolglose Klage auf Anerkennung von Zeiten freiberuflicher Tätigkeiten als …
Dabei sind an die Glaubhaftmachung umso höhere Anforderungen zu stellen, je weniger nachvollziehbar ein Unterlassen des Vorbringens in der ersten Instanz ist (BayVGH, B.v. 26.2.2015 - 4 ZB 13.822 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 03.03.2021 - 22 ZB 20.1685
Sachverständigengutachten und neuer Vortrag - Aufbereitung von Medizinprodukten
Dabei sind an die Glaubhaftmachung umso höhere Anforderungen zu stellen, je weniger nachvollziehbar ein Unterlassen des Vorbringens in der ersten Instanz ist (…BayVGH, B.v. 1.6.2017 - 3 ZB 14.1030 - juris Rn. 14; B.v. 26.2.2015 - 4 ZB 13.822 - juris Rn. 5;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 91).